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| Regel 1 – Das Spielfeld | |
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Spielunterlage
Spiele können auf einer natürlichen oder künstlichen Unterlage ausgetragen werden.
Maßgebend ist das jeweilige Wettbewerbsreglement.
Kunstrasenfelder sind grün.
Werden Pflichtspiele zwischen Auswahlteams von FIFA-Mitgliedsverbänden oder
Spiele internationaler Klubwettbewerbe auf einer künstlichen Unterlage ausgetragen,
muss diese den Anforderungen des FIFA-Qualitätskonzepts für Kunstrasen oder
des Labels "International Artificial Turf Standard" entsprechen, soweit keine
Ausnahmegenehmigung seitens der FIFA vorliegt.
Abgrenzungen
Das Spielfeld ist rechteckig und wird mit Linien abgegrenzt. Die Linien gehören zu
den Räumen, die sie begrenzen.
Die beiden längeren Begrenzungslinien heißen Seitenlinien, die beiden kürzeren
Torlinien.
Die Mittellinie teilt das Spielfeld in zwei Hälften. Sie verbindet die beiden Seitenlinien
jeweils in deren Mitte.
In der Hälfte der Mittellinie befindet sich der Mittelpunkt, um ihn herum der
Mittelkreis mit einem Radius von 9,15m.
Im Abstand von 9,15m zum Viertelkreis der Eckfahne kann außerhalb des Spielfelds
rechtwinklig zur Tor- und Seitenlinie eine Markierung angebracht werden. Sie dient
bei Eckstößen als Anhaltspunkt für den Abstand, den die verteidigenden Spieler einhalten müssen.
Abmessungen
Das Spielfeld muss rechtwinklig sein. Die Länge der Seitenlinien muss in jedem Falle die Länge der Torlinie übertreffen.
Länge mindestens 90 m - höchstens 120 m
Breite mindestens 45 m - höchstens 90 m
Internationale Spiele
Länge mindestens 100 m - höchstens 110 m
Breite mindestens 64 m - höchstens 75 m
Der Torraum
Im Abstand von jeweils 5,50 m zu den Innenkanten der Torpfosten verlaufen zwei
Linien rechtwinklig zur Torlinie. Diese Linien erstrecken sich 5,50 m in das Spielfeld
hinein und sind durch eine zur Torlinie parallele Linie miteinander verbunden. Der
von diesen Linien und der Torlinie umschlossene Raum wird Torraum genannt.
Der Strafraum
Im Abstand von 16,50 m zu den Innenkanten der Torpfosten verlaufen zwei Linien
rechtwinklig zur Torlinie. Diese Linien erstrecken sich 16,50min das Spielfeld hinein
und werden durch eine zur Torlinie parallele Linie miteinander verbunden. Der von
diesen Linien und der Torlinie umschlossene Raum wird Strafraumgenannt.
Im Strafraum befindet sich 11 m vom Mittelpunkt der Torlinie zwischen beiden
Pfosten entfernt und senkrecht zur Torlinie eine sichtbare Strafstoßmarke.
Außerhalb des Strafraums ist ein Teilkreismit einem Radius von 9,15m
vom Mittelpunkt der Strafstoßmarke aus eingezeichnet.
Fahnenstangen
An jeder Ecke des Spielfelds befindet sich eine Fahne, deren Stange nicht unter 1,50m
hoch und oben nicht spitz sein darf.
Eine solche Fahnenstange kann auch an der Mittellinie auf jeder Seite des Spielfelds
aufgestellt werden, jedoch soll sie außerhalb des Spielfelds und mindestens 1m von
der Seitenlinie entfernt stehen.
Der Eckraum
Um jede Eckfahne befindet sich innerhalb des Spielfelds ein Viertelkreis mit einem
Radius von 1m.
Die Tore
In der Mitte der beiden Torlinien befindet sich jeweils ein Tor.
Ein Tor besteht aus zwei senkrechten Pfosten, die gleich weit von den jeweiligen
Eckfahnen entfernt und durch eine Querlatte verbunden sind. Die Torpfosten und die
Querlatte sind aus Holz, Metall oder einem anderen genehmigten Material. Torpfosten
und Querlatten müssen quadratisch, rechteckig, rund oder elliptisch sein,
dürfen die Spieler aber in keiner Weise gefährden.
Der Abstand zwischen den Innenkanten der Pfosten beträgt 7,32 m. Die Unterkante
der Querlatte ist 2,44m vom Boden entfernt.
Die Torpfosten sind gemäß nachfolgender Grafik auf der Torlinie anzubringen.
Bei quadratischen Torpfosten (von oben betrachtet) sind die Seiten parallel oder
senkrecht zur Torlinie. Die Enden der Querlatte sind parallel oder senkrecht zur
Spielfläche.
Bei elliptischen Torpfosten (von oben betrachtet) steht die längste Seite senkrecht
zur Torlinie. Die längste Seite der Querlatte ist parallel zur Spielfläche.
Bei rechteckigen Torpfosten (von oben betrachtet) steht die längste Seite senkrecht
zur Torlinie. Die längste Seite der Querlatte ist parallel zur Spielfläche.
Torpfosten und Querlatte weisen die gleiche Form auf und sind höchstens 12 cm
breit und tief. Die Torlinie ist gleich breit wie die Torpfosten und die Querlatte. Netze
können an den Pfosten, an der Querlatte und am Boden hinter den Toren befestigt
werden, sofern sie ausreichend gesichert sind und den Torwart nicht behindern.
Pfosten und Querlatten sind weiß.
Sicherheit
Die Tore sind fest im Boden verankert. Tragbare Tore sind nur zulässig, wenn sie dieser
Anforderung entsprechen.
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| Entscheidungen des International Football Association Board | |
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Ist eine Technische Zone vorhanden, muss diese die vom International F. A.
Board verabschiedeten Anforderungen erfüllen, die in den Spielregeln unter
"Technische Zone" aufgeführt sind.
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| Zusatzbestimmungen und Richtlinien der FIFA für Schiedsrichter | |
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Abgrenzung
Es ist nicht gestattet, das Spielfeld mit gestrichelten Linien oder Furchen zu markieren.
Bringt ein Spieler mit den Füßen unerlaubte Markierungen auf dem Spielfeld an,
wird er wegen unsportlichen Betragens verwarnt. Bemerkt der Schiedsrichter,
dass die unerlaubten Markierungen während des Spiels angebracht wurden,
muss er den fehlbaren Spieler wegen unsportlichen Betragens verwarnen, sobald
der Ball nichtmehr im Spiel ist.
Auf dem Spielfeld dürfen nur Linien angebracht werden, die in Regel 1 beschrieben werden. Auf einem Kunstrasenfeld sind auch andere Linien zulässig, sofern
diese andersfarbig sind und sich klar von den Fußballmarkierungen unterscheiden lassen.
Die Tore
Falls die Querlatte verschoben wird oder bricht, ist das Spiel zu unterbrechen, bis
sie repariert oder wieder in die richtige Lage gebracht worden ist. Kann die
Querlatte nicht repariert werden, wird die Partie abgebrochen. Die Verwendung
eines Seils anstelle der Querlatte ist nicht zulässig. Kann die Querlatte repariert
werden, wird die Partie mit einem Schiedsrichter-Ball an der Stelle fortgesetzt,
an der sich der Ball zum Zeitpunkt der Unterbrechung befand. Wurde das Spiel
innerhalb des Torraums unterbrochen, erfolgt der Schiedsrichter-Ball auf der
Torraumlinie parallel zur Torlinie so nahe wie möglich bei der Stelle, an der sich
der Ball zum Zeitpunkt der Unterbrechung befand.
Kommerzielle Werbung
Der Abstand von kommerzieller Werbung auf dem Boden zur Spielfeldbegrenzung beträgt mindestens 1m.
Hochragende Werbung ist mindestens
1 m von den Seitenlinien des Spielfeldes
genauso weit von der Torlinie, wie das Tornetz tief ist, und
1 m vom Tornetz entfernt.
Auf dem Spielfeld und seiner Ausstattung, einschließlich des von den Tornetzen
umschlossenen Raums und der Technischen Zone, ist innerhalb von 1 m zur
Spielfeldbegrenzung jede Art von Werbung physischer oder virtueller Art untersagt.
Dies gilt vom Betreten des Feldes zu Beginn des Spiels bis zur Halbzeitpause und vom Wiederbetreten des Feldes nach der Pause bis zum Spielende.
Ebenso unzulässig ist Werbung an Toren, Tornetzen, Fahnen und Fahnenstangen
sowie das Anbringen von Gegenständen, die keinen direkten Zusammenhang
mit dem Spiel haben (Kameras, Mikrofone usw.).
Logos und Embleme
Das physische oder virtuelle Abbilden von Logos oder Emblemen der FIFA, einer
Konföderation, eines Mitgliedsverbands, einer Liga, eines Vereins oder einer anderen
Körperschaft auf dem Spielfeld, an den Tornetzen, in dem von ihnen umschlossenen
Raum, an Toren, Fahnen und Fahnenstangen während der Spielzeit ist verboten.
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| Anweisungen des DFB | |
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Die übliche Größe des Spielfeldes ist: Länge 105 m, Breite 68-70 m.
Der Platzverein ist für die richtige Zeichnung des Spielfeldes sowie den ordnungsgemäßen Aufbau der Tore, ihre zuverlässige Befestigung und ihren unbeschädigten Zustand verantwortlich.
Die Linien müssen vor dem Spiel gut sichtbar aufgezeichnet sein.
Der Schiedsrichter prüft einige Zeit vor Spielbeginn das Spielfeld und den Platzaufbau, um sich davon zu überzeugen, dass alles in Ordnung ist.
Sollte die Beschaffenheit des Platzes infolge schlechten Wetters oder Nachlässigkeit so sein, dass den Spielern Gefahr droht oder eine ordnungsgemäße Durchführung des Spieles nicht gewährleistet ist, so hat der Schiedsrichter den Platzverein aufzufordern, die Mängel zu beseitigen. Ist dies innerhalb einer angemessenen Frist nicht möglich, so fällt das Spiel aus.
Ist die Zeichnung des Spielfeldes wegen Schneefalls nicht mehr erkennbar, sind zusätzlich zu den fakultativen Mittelfahnen acht Hilfsflaggen zur Kennzeichnung der Strafräume einen Meter außerhalb der Begrenzungslinien aufzustellen. Stehen keine Hilfsflaggen zur Verfügung, sind auch sogenannte "Hütchen" zugelassen.
Während der Halbzeitpause dürfen Veränderungen am Spielfeld (z.B. Einbringen von Sand vor dem Tor) nur mit Zustimmung des Schiedsrichters vorgenommen werden.
Es sind möglichst Fahnen in lebhafter Farbe zu verwenden,
Torpfosten und Querlatte dürfen nicht weniger als 10 cm und höchstens 12 cm breit und tief sein.
Die natürliche Silberfarbe bei Toren aus Metall ist zulässig.
Die Spielfelder sollen über eine Sicherheitszone von mindestens 1 m an der Längsseite und von mindestens 2 m an der Querseite verfügen.
Für den Spielbetrieb auf DFB-Ebene gelten Sonderregelungen, die in den Durchführungsbestimmungen für die Bundesspiele festgehalten sind (Fotografenlinie hinter den Toren 5,50 m und seitlich von den Torpfosten bis zu den Eckfahnen 2 m Abstand zur Torlinie). Für den Spielbetrieb der Lizenzligen gelten zusätzlich Abstände für Mannschaftsbänke und Platzordner 5 m von der Seitenlinie sowie eine Absperrung des Innenraums von mindestens 2 m Höhe.
Ein Spiel unter Flutlicht darf frühestens 30 Minuten nach Ausfall der Beleuchtung abgebrochen werden. Kann der Schaden innerhalb dieser Zeit behoben werden, so wird das Spiel nach Instandsetzung der Beleuchtungsanlage fortgesetzt. Kann ein Schaden an der Flutlichtanlage nur teilweise behoben werden, entscheidet der Schiedsrichter über die Fortsetzung oder den Abbruch des Spiels.
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| Mittwoch, der 03. März 2021 |  | | Besucher | | | |  | | Heute | : | 7 | |  | | Gestern | : | 71 | |  | | Gesamt | : | 152895 | |  | | Online | : | 3 | |
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